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Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr

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Alt-Eppsteins Feuerwehr


Von Bertold Picard


Großbrände in fernen Jahrhunderten

Von der Feuerwehr im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Eppstein wissen wir sehr wenig, ihr Betätigungsfeld dagegen kennen wir schon eher. Auf kleinem Raum, in engbebauten Vierteln und Zeilen drängten sich die Wohnhäuser, Ställe, Scheunen und Werkstätten der Eppsteiner Ackerbürger und Handwerker. Etliche Häuser waren aneinandergebaut, viele nur durch schmale Durchgänge (Al oder Reul genannt) getrennt, oft fehlte ein Hof. Nur die Talkirche und die Stadtbefestigung, zum Teil vielleicht auch das Rathaus, bestanden aus Stein, bereits die Obergeschosse der beiden größeren Stadttore hatte man aus Fachwerk errichtet, und Fachwerk war, bis ins 19. Jahrhundert, der ausschließliche Baustoff für alle sonstigen Gebäude.
Unter den Strohdächern gingen die Gewerbetreibenden ihrer Arbeit nach, und nicht nur Schmiede und Bäcker hantierten eifrig mit Feuer. Da darf man annehmen, daß es öfter brannte, und wie gründlich es gebrannt hat, erkennt man daran, daß in Eppstein bis jetzt erst ein einziges mittelalterliches Wohnhaus (Burgstraße 32, z.T. von 1459) bekannt ist, während Burgstraße 51 von 1564 stammt. Die nächstältesten privaten Gebäude entstanden im 17. Jahrhundert, z.B. Burgstraße 39, 50 und 56/58 oder Hintergasse 3.
Gerade aus dieser Zeit erfahren wir auch etwas mehr über einen großen Brand. Er ereignete sich 1648, im letzten Jahr des 30jährigen Krieges, als die Stadt von französischen Truppen besetzt war. Ihrer Sorglosigkeit wird das Feuer zuzuschreiben sein, das die Bürger gemeinsam mit den Soldaten löschten.

Nur wenige Jahre vorher hatte eine Katastrophe gedroht, als spanisches Militär, das 1620 Eppstein und seine Burg eroberte, die Stadt an ihren vier Ecken anzünden wollte. Der Einäscherungsplan konnte noch abgewandt werden, wir wissen nicht, wodurch.

Wenn die Stadt während des Großen Krieges so oft belagert und eingenommen wurde, so lag das an der Burg, die damals schon kaum noch als militärischer Stützpunkt, aber als Magazin und als Kern einer Herrschaft ein begehrtes Ziel war.
Der Stadtbrand von 1648 zog auch die Burg in Mitleidenschaft, wo der Lange Stall abbrannte, danach aber wieder aufgebaut wurde. Auch früher haben Burg und Stadt gemeinsam gelitten bei den Fehden, die die Herren von Eppstein ausfochten. Sicher kam es z.B. bei der Belagerung und Erstürmung von Burg und Stadt durch nassauische und kurmainzische Truppen im Jahre 1417 und bei der Rückeroberung durch die Eppsteiner zu Bränden. Doch brauchte die Burg nicht unbedingt Brandpfeile und siedendes Pech, um in Feuer zu geraten; sie war, mindestens im Mittelalter, ähnlich wie die Stadt auch in Friedenszeiten bedroht, einfach durch ihre Bauweise.
So wissen wir von einem gewaltigen Brand, der um 1350, während der Regierung Gottfried VI., die ganze Kernburg einäscherte. Er vernichtete die Dächer und die immer noch zahlreichen Holz- und Fachwerkgebäude und war so fürchterlich, daß anscheinend auch steinerne Bauten ausbrannten. Sogar Teile des Archivs, das doch wohl in einem sicheren Gewölbe lag, fielen dem Feuer zum Opfer.

Wie anderswo, so wird man auch in Eppstein in den Bränden Strafen des Himmels für irdisches Vergehen erblickt haben. Das hinderte die Obrigkeiten aber nicht, Maßnahmen zu treffen, um sich gegen das Feuer zur Wehr setzen zu können. Sie standen in den Feuerordnungen, deren älteste bekannte 1276 in Augsburg erlassen wurde. Sicher verfügten auch der Eppsteiner Burgherr und der Stadtschultheiß, wer bei Bränden zu löschen hatte und wie viele Leitern, Einreißhaken und Löscheimer bereitzuhalten waren, doch ist aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit keine Eppsteiner Feuerordnung auf uns gekommen. Der Türmer auf dem Bergfried und der Nachtwächter in den Gassen alarmierten jedenfalls bei einem Brand die Burginsassen und die Bürger. Wir wissen auch nicht, wie tüchtig die frühe Eppsteiner Feuerwehr war und wie gut man sie ausgerüstet hatte, etwa, ob sie schon die kleinen Handspritzen mit Kolben besaß, die das Spätmittelalter erfand. Eine brauchbare Pumpspritze, wie die Nürnberger eine um 1650 konstruiert hatten, gab es in Eppstein nicht, und auch der Löschschlauch, der im Jahre 1673 in Amsterdam wiedererfunden wurde (schon die alten Römer hatten ihn gehabt!), blieb in unserem Städtchen unbekannt. Es war nach dem Aussterben der Herren von Eppstein viel zu klein und unbedeutend, um sich so moderne Geräte leisten zu können. Immerhin haben wir aus dem für die Entwicklung der Feuerwehrtechnik so wichtigen 17. Jahrhundert die ältesten Nachrichten aus Eppstein, die zwar noch nicht die Brandbekämpfung, aber wenigstens die Brandverhütung betreffen.


Maßnahmen zur Brandverhütung

Hier spielten die Schornsteinfeger, die wir seit 1668 namentlich kennen, eine besondere Rolle. Sie kamen im 17. und auch noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts gewöhnlich aus Mainz und waren, wie z.B. die Namen Bartholomeus Cotto, Remigius Miletti und Johann Anton Mella verraten, eingewanderte Italiener. Später folgten meist Darmstädter Feger wie Philipp Leibig und Georg David Ettensperger.
Die hessen-darmstädtische Obrigkeit - der Mitbesitzer Kurmainz schaltete sich hier nicht ein - erteilte für ein bis sechs Jahre dem meistbietenden Meister die Konzession, in der Herrschaft und Stadt Eppstein fegen zu dürfen. Zwei- bis viermal im Jahr sollte das geschehen, wofür die Bürger eine angemessene Zahlung zu leisten hatten. 4 Kreuzer - soviel kostete damals ein halbes Pfund Rindfleisch - waren das bei jedem Kamin für Johann Reichwein, der seit 1801 als letzter hessischer Schornsteinfeger vor dem Zusammenbruch des alten Reiches in Eppstein wirkte. Er war von Beruf Maurermeister und wohnte in Wallau, denn die Darmstädter Feger hatten auf ihren weiten Reisen durch die im Gefolge der französischen Revolution auftretenden Truppenbewegungen sehr zu leiden. Nun sollten die Schornsteinfeger, von ihren Söhnen oder angestelltem Gesinde unterstützt, nicht nur die Kamine kehren, sie sollten auch, und deshalb treten sie in diesem Rückblick auf, bei der Brandverhütung mithelfen. Sie hatten auf baufällige oder feuergefährliche Schornsteine zu achten, Beanstandungen dem darmstädtischen Keller auf der Burg bzw. in Wallau anzuzeigen und später zu überprüfen, ob die angeordneten Reparaturen auch vorgenommen worden waren. Daß sich dabei Mißstände einschlichen, ist verständlich. So fegten die Gesellen nicht, wo keine Leute im Haus waren oder es denen nicht paßte, wenn sie nur ihr Geld bekamen.
Um Brände zu verhüten, erließ deshalb der Amtmann in Wallau 1781 die Anordnung, jeder Untertan solle bei 5 Gulden Strafe seinen Schornstein dreimal jährlich fegen lassen. Der Schornsteinfeger, der am Haus vorbeigehe oder sich abweisen lasse, sei vom Schultheiß beim Kopf zu nehmen und nach Wallau zu bringen. Ob diese Anordnung befolgt wurde, bleibt fraglich. Das Herzogtum Nassau, zu dem Eppstein seit 1802/03 gehörte, überließ die Überwachung der Kamine jedenfalls nicht mehr den Schornsteinfegern allein. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Eppsteiner Feuerstätten vielmehr einmal im Jahr von einer Kommission inspiziert, die sich aus dem Schultheiß, zwei Mitgliedern des Gemeinderats, dem Schornsteinfeger, einem Maurer- und einem Zimmermeister zusammensetzte.

Nun gab es außer den Kaminen auch noch andere Gefahrenquellen, die die Obrigkeit einzudämmen suchte. Seit 1807 war es verboten, die Dächer mit Stroh zu decken. 1826 erneuerte die nassauische Landesregierung dieses Verbot. Sie verfügte auch, daß aneinandergebaute Häuser durch Brandmauern zu sichern und feuergefährliche Gewerbeanlagen 20 Fuß (6 Meter) vom nächsten Gebäude entfernt zu errichten seien. Wer gegen diese Bestimmungen verstieß, der mußte seinen Neubau abreißen lassen und bis zu 30 Gulden Strafe zahlen, die beteiligten Handwerker doppelt soviel. 1740 verboten der darmstädtische und mainzische Keller, innerhalb der Stadt Obst zu dörren, Flachs zu brennen und Tabak zu rauchen: eine harte Sache für die Raucher! Als im Sommer1818 eine langdauernde Trockenheit herrschte, bestimmte Schultheiß Gruy gemäß einem Runderlaß der Regierung, daß alle Eppsteiner Hauseigentümer an ihre Haustüren einen Zuber oder zwei Eimer Wasser stellen sollten. Und 1833 rief der Ausscheller in den Gassen aus, jede Familie müsse alles Zeug zum Feueranzünden daheim haben. Wenn jemand auf einem Deckel Feuer aus einem Nachbarhaus hole, würden beide Parteien bestraft. Außerdem dürfe niemand mit offenem Licht in Speicher, Stall oder Scheune gehen, nur mit einer Laterne. Das Rauchen war seit 1826 auf der Straße und in der Wohnung erlaubt, aber die anderen Verbote blieben bis zum ersten Weltkrieg in Kraft: die Preußen, zu denen Eppstein seit 1866 gehörte, hatten vor dem Feuer nicht weniger Angst als die Nassauer.


Pflichtfeuerwehr und Feuerverordnungen

Der Rückblick auf die Eppsteiner Maßnahmen zur Brandverhütung hat uns schnell ins 18. und 19. Jahrhundert geführt. Während Mittelalter und frühe Neuzeit fast keinen Aufschluß über die Brandbekämpfung gewähren, liefern uns die beiden Jahrhunderte auch hierfür zunehmend Material, und für diese Zeit und das beginnende 20. Jahrhundert gilt also, was nun über die alte Eppsteiner Feuerwehr mitgeteilt werden kann. Es war eine Pflichtfeuerwehr, zu der alle erwachsenen männlichen Einwohner - nach den Bestimmungen von 1882 zwischen 21 und 50 Jahren - berufen werden konnten. Wer nicht mitzumachen brauchte, das wissen wir genauer erst für die preußische Zeit, nämlich: Beamte und Soldaten, Geistliche und Lehrer, Ärzte und Feuerversicherungsagenten, Kranke und Schwache. Ähnlich wird es auch in den vorangegangenen Jahrhunderten gewesen sein. Wenn ein anderer befreit werden wollte, mußte er einen Antrag stellen. Möglicherweise konnte er sich auch freikaufen, wie das der lange in Eppstein ansässige, nicht unbedeutende Maler Johann Glückert 1915 für 3 Mark jährlich tat. Im übrigen benötigte man für die tatsächliche Aufstellung nicht jeden, sondern konnte sich eine Auswahl leisten. 1851 waren das von den 164 erwachsenen Männern nur 50. Man wird dazu nicht die Bauern und kaum die Tagelöhner genommen haben, sondern die Handwerker, wie es auch anderswo üblich war, also die Zimmerleute, Maurer, Schreiner, Küfer, Wagner, Dreher, Schmiede und Schlosser.

Mit ihrer Pflichtfeuerwehr scheinen die Eppsteiner zufrieden gewesen zu sein. Eine Berufsfeuerwehr war überflüssig, so etwas besaßen seit 1851 nur wenige deutsche Großstädte. Aber auch eine „freiwillige“ Feuerwehr entstand in Eppstein erst 1902 und damit lange nach den ersten Gründungen von Barmen 1748 und Meißen 1841. 1914 hören wir noch von dieser freiwilligen Wehr, als ihr die Gemeinde Geld zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen bewilligte, aber im ersten Weltkrieg dürfte sie eingegangen sein, bis es 1920 zu der Gründung der heute noch bestehenden freiwilligen Feuerwehr kam.

Um sie geht es hier aber nicht, sondern um die alte Pflichtfeuerwehr. Die Aufmerksamkeit, die ihr die Obrigkeit zuwandte, schlug sich in vielen Bestimmungen nieder. Die ältesten, die wir kennen, finden sich in der vom hessen-darmstädtischen und kurmainzischen Keller 1740 erlassenen »Polizeiverordnung für die Gemeinde Eppstein« und betreffen die Löschgerätschaften, den Einsatz bei Bränden und die Disziplin. Im Jahre 1800, hundert Jahre nach der ersten Königsteiner Feuerordnung, erließen Schultheiß und Stadtgericht eine neue »Feuer-Läufer-Ordnung allhier zu Eppstein«. Sie wurde bereits 1826 durch die »Feuerpolizeiverordnung« der nassauischen Landesregierung abgelöst, der schließlich im Jahre 1882 eine preußische »Feuer-Polizei-Verordnung« folgte. So spiegeln sich auch im Feuerwehrwesen die hessisch-mainzerischen, nassauischen und preußischen Abschnitte der Geschichte Eppsteins.


Strafen und Disziplin

Daß die Bestimmungen auch eingehalten wurden, dafür sorgten die Obrigkeiten schon, nicht zuletzt durch Strafen. Wer bei den Übungen fehlte, wurde verwarnt. Wer bei einem Brand zu Hause blieb und sich verleugnen ließ, der zahlte im Jahre 1800 30 Kreuzer. Zwei siebenpfündige Schwarzbrote oder drei Pfund Schweinefleisch oder ein Pfund billigen Tabak hätte er sich dafür kaufen können. Besonders streng wurden die Feuerläufer oder Feuerboten gehalten. Als es im Juli 1855 in Eppstein brannte, eilte Johann Lind nicht, wie es seine Pflicht gewesen wäre, nach Eppenhain und Ruppertshain, um dort Hilfe zu holen, und Johann Philipp Löber brach nicht gleich nach Lorsbach auf: jeder mußte deshalb 1 Gulden 30 Kreuzer an die Gemeindekasse zahlen. Neben den Strafandrohungen stößt man in den alten Feuerordnungen immer wieder auf disziplinarische Gebote. Sie legten den Männern auf, ihren Vorgesetzten zu gehorchen, tatkräftig zu löschen und nicht vor Beendigung der Löscharbeiten heimzugehen. Am Eigentum der Brandgeschädigten durfte sich niemand vergreifen, und statt sie mit Eß- und Trinkwünschen zu belasten, sollte man mit den freiwillig gegebenen Erfrischungen vorlieb nehmen. Um Disziplinlosigkeiten zu vermeiden, bekam die Löschmannschaft in der preußischen Zeit nur mit Genehmigung des Bürgermeisters geistige Getränke, und dieser konnte sogar während des Brandes die Wirtschaften schließen lassen. War das Feuer glücklich gelöscht, so lud in der hessisch-mainzerischen Epoche der vor größerem Schaden bewahrte Bürger einige Zeit danach die Mannschaft anscheinend zu einer Zeche ein. Wohl nicht ohne Grund wurde bestimmt, daß sie sich dabei gut aufführen solle. Sie habe in Rock und Hut zu erscheinen, und keiner dürfe fluchen, zanken oder auf den Tisch schlagen. Nach der nassauischen Feuerpolizeiverordnung erhielten diejenigen Männer, die sich beim Löschen oder Retten hervortaten oder die Spritze besonders schnell heranbrachten, eine Geldbelohnung und ein öffentliches Lob. Die Eppsteiner Akten verzeichnen aber keine solche Ehrung.


Mit Löscheimern gegen Flammen

Im 18. Jahrhundert, als Eppstein der gemeinsamen Landeshoheit der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und des Kurfürstentums Mainz unterstand, war seine Feuerwehr noch nicht mit einer Spritze ausgerüstet. Es gab lediglich eine Feuerleiter, einen Einreißhaken und an die 70 lederne Löscheimer. Der strohgeflochtene und verdichtete Löscheimer im Heimatmuseum stammt anscheinend nicht aus Eppstein. Organisiert war die Mannschaft in zwei Gruppen. Die eine Rotte bestand aus den Feuerläufern (später nannte man die schon erwähnten Feuerboten so), die der Rottmeister befehligte. Er benachrichtigte seine Leute, wenn bei einem auswärtigen Brand die Kanonen von der Festung Königstein her donnerten, oder wenn sich bei einem Brand im Ort Feuerlärm erhob. Die Feuerläufer kamen jeder mit seinem Eimer an der Talkirche zusammen und eilten dann zur Brandstätte. Hier bildeten sie eine, von den übrigen Einwohnern sicher noch unterstützte, Kette und suchten mit dem Wasser aus ihren Eimern den Brand zu löschen. Die zweite Gruppe der Mannschaft waren die Schröter. Was sie taten, läßt sich, da die Akten hierzu schweigen, auch aus ihrem Namen nicht ganz sicher erkennen, denn das alte Wort schroten bzw. Schröter ist mehrdeutig. Entweder rissen sie die nicht zu löschenden brennenden Gebäudeteile ein oder trugen Mobiliar und andere Habseligkeiten aus den Flammen ins Freie.

Gründung des Eppsteiner Spritzenverbandes und Anschaffung einer Feuerspritze

Wie wenig eine Eimerkette, ein Einreißhaken und eine Leiter bei einem oder sogar mehreren brennenden Fachwerkbauten nutzen konnten, das braucht man nicht lange zu erklären. Königstein besaß schon seit 1708 eine Feuerspritze, und es wird auch in Eppstein nicht an Bestrebungen gefehlt haben, eine anzuschaffen. Das gelang aber erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts und hing zusammen mit der Erhebung Eppsteins zum Mittelpunkt eines nassauischen Amtes. 1808 gründeten die Orte dieses Amtes - vielleicht nach dem Vorbild eines rund 50 Jahre älteren Zusammenschlusses von 7 Ortschaften der kurmainzerischen Vogtei Höchst - einen Spritzenverband. Er umfaßte somit 15 Gemeinden und Höfe: Eppstein, Vockenhausen, Bremthal, Ober- und Niederjosbach, Ehlhalten, Eppenhain, Ruppertshain, Schloßborn, Hornau, Kelkheim, Fischbach, Rettershof, Gimbacher Hof und Hof HäuseI. Sie trugen gemeinschaftlich die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung einer Spritze, für die Entlohnung des Spritzenmeisters und für den Transport der Spritze und die Verköstigung der Spritzenmannschaft bei Bränden. Dafür erwarben alle Orte das Recht auf Einsatz der Spritze, wenn bei ihnen ein Feuer ausbrach. Schon 1810 löste zwar die nassauische Regierung das Amt Eppstein wieder auf, der Spritzenverband blieb aber bestehen, um so mehr, als die Feuerpolizeiverordnung von 1826 bestimmte, daß sich benachbarte Gemeinden zu einem Spritzenbezirk zusammenschließen und gemeinsam eine Spritze anschaffen und unterhalten sollten.

1807 holte der nassauische Amtmann in Eppstein von dem Braunfelser „Kunstinspektor“ Wilhelm Ernst Schalch ein Angebot für eine mittelgroße Feuerspritze ein. Schalch betreute wie schon seine Vorfahren die »Brunnenkunst«, d.h. die Wasserpumpstation der Fürsten zu Solms-Braunfels, die deren Schloß und die Stadt Braunfels mit Trinkwasser versorgte. Außerdem war er Feuerspritzenfabrikant. Als die gewünschte Spritze 1812 geliefert wurde, gab es kein Amt Eppstein mehr, aber der Spritzenverband stationierte die Spritze doch in dem früheren Amtsmittelpunkt. Sie bestand aus einem Wagen mit einer Deichsel und vier Rädern, der einen Sitz für einige Mann hatte und innen einen mit Kupfer verkleideten, 5 Ohm (800 I) fassenden Wasserkasten enthielt. In diesen füllte man durch Eimerketten oder aus Bütten das Löschwasser, da die Druckspritze es noch nicht selbst ansaugen konnte. Der Druck, den zwei von mehreren Männern bediente Druckbäume über die Kolben in zwei Messingzylindern erzeugten, trieb das Wasser in den 80 Schuh (24 m) langen Lederschlauch. Ein kupferner Windkessel sorgte für den Ausgleich der Druckschwankungen. Immerhin warf die Spritze in einer Minute bis zu 3 Ohm (480 I) Wasser in eine Höhe von 80 bis 90 Fuß, also rund 25 m. Damit war der Bestimmung der späteren Feuerpolizeiverordnung mehr als Genüge getan, daß der Wasserstrahl das höchste Gebäude im Ort bzw. Bezirk erreichen solle. Die Spritze kostete 736 Gulden, ihr Transport usw. 110 Gulden, der Hersteller Schalch gab 10 Jahre Garantie. Größere Reparaturen waren schon 1816 nötig, und sie mußten auch später immer wieder vorgenommen werden, nicht zuletzt an den Schläuchen, die man mehrmals ganz ersetzte, zuletzt durch welche aus Hanf. Um Modernisierungen kam man ebenfalls nicht herum. 1827 erhielt die Spritze für Nachteinsätze zwei Laternen, und 1866 fügte ihr der Spritzenbauer Roth in Idstein neue Gewinde ein.


Spritzenhaus und weitere Gebäude

Als die Spritze schon bestellt, aber noch nicht geliefert war, baute der Spritzenverband 1808 in Eppstein sein Spritzenhaus. Das einstöckige, ziegelgedeckte Fachwerkgebäude lehnte an das damalige Rathaus (heute abgebrochen) gegenüber der Talkirche an. Wegen der Einrichtung einer weiteren Schulstube im Erdgeschoß des Rathauses, versetzte man das Spritzenhaus 1828 näher zum Burgfelsen, etwa auf die Stelle, wo heute das Rathaus von 1902 steht (Burgstraße 42). Nahe beim Spritzenhaus, zu dem der Schultheiß bzw. Bürgermeister sowie der Spritzenmeister und einige Anwohner Schlüssel hatten, befand sich der kleine Fachwerkbau des Feuergerätschaftshauses, und am Friedhof jetzt Ehrenmal an der Burgstraße) lag das Feuerleiterhaus. Die Spritze machte nämlich weitere Geräte nicht überflüssig. Es gab eine große und eine kleine Feuerleiter, 3 oder 4 Einreißhaken an langen Stangen, dazu Pickel, Beile, Hacken und sicher auch, da die nassauische Feuerpolizeiverordnung dies vorschrieb, Seile, Körbe und Tragbahren. Auf die ledernen Eimer konnte man ebenfalls nicht verzichten. Sie dienten nicht mehr nur zum Löschen, sondern man brauchte sie vor allem zum Füllen des Wasserkastens der Spritze. Da die Kette bis zum Schwarzbach lang sein konnte, benötigte man viele Eimer: nach den Bestimmungen von 1826 so viele, wie Familien im Ort wohnten. Das waren um 1850 fast 200. Die Anschaffung dieser Eimer kostete die Gemeinde nichts, weil jeder junge Eppsteiner, der sein Bürgerrecht antrat, und jeder Fremde, der zuzog, u.a. einen Feuereimer besorgen mußte.

Spritzenmannschaft, Feuerrotte, Feuerläufer und Rettungsmannschaft

Nun, da Eppstein endlich eine Spritze besaß, reichte der einfache Aufbau seiner Feuerwehr nicht mehr aus, und auch die nassauische Feuerpolizeiverordnung schrieb Einrichtungen vor, die man im 18. Jahrhundert noch nicht gekannt hatte. Für die Bedienung der Spritze wurde eine Spritzenmannschaft aufgestellt. Sie bestand anfangs aus einem Spritzenmeister und 12 Mann, später waren es 16. Sie trugen beim Einsatz am rechten Arm rote Binden, der Schlauchführer hatte ein Schurzfell mit Riemen. Die älteste Eppsteiner Spritzenmannschaft, die wir namentlich kennen, stammt aus dem Jahre 1841. Ihr gehörten an: Johann Hackei, Georg Conrad Löber, Peter Fischer, Chr. Plöcker, Georg Anton Mauer, Heinrich Ludwig Löber, Johann Georg Plöcker, Adam Lenz, Jakob Gibei, Jakob Decher und Wilhelm Reinhard; Spritzenmeister war damals Philipp Heinrich Mauer.

Der erste eppsteinische Spritzenmeister war seit 1813 Anton Mauer. Auf ihn folgten 1838 Philipp Heinrich Mauer, 1853 der Schmied Heinrich Ludwig Löber, 1870 Johann Heinrich Hackel. Anfangs ernannte der Schultheiß den Spritzenmeister, seit 1849 der Gemeinderat, der sich auf einen geeigneten Bürger, gewöhnlich einen Handwerker, einigte, und zwar für unbestimmte Zeit. Der Spritzenmeister erhielt eine Vergütung. 1822 waren das jährlich 7 Gulden, 1865 4 Taler. Dafür trug er die Verantwortung für die Spritze, reinigte sie, schmierte sie mit Schweineschmalz und Tran und führte kleinere Reparaturen aus. Er veranlaßte, daß die Mannschaft ein- bis zweimal im Jahr mit der Spritze übte. Hierfür und für die Unterstützung, die ihm die Männer hin und wieder beim Reinigen und Schmieren gaben, erhielten sie ein Trinkgeld. Doch sollte der Spritzenmeister auch darauf achten, daß sich seine Leute gut betrugen und sich keiner betrank.

Neben der Spritzenmannschaft gab es die uns schon aus dem 18. Jahrhundert bekannte Feuerrotte. Sie bestand aus dem Rottmeister und 11 bis 14 Mann. Mit Eimern waren sie ausgerüstet und hatten anscheinend die Aufgabe, noch vor dem Eintreffen der Spritze gegen das Feuer vorzugehen und dann für das laufende Füllen ihres Wasserkastens zu sorgen. Manchmal bezeichnete man diese Rotte auch als laufende Rotte und ihre Mitglieder, wie bereits in der darmstädtisch-mainzerischen Zeit, als Feuerläufer. Im allgemeinen bezog man diesen Namen aber auf die dritte Gruppe der Eppsteiner Wehr. Ihre Männer, die bisweilen auch Feuerboten hießen, rannten bei einem größeren Brand in Eppstein in die Nachbarorte, um dort Hilfe zu holen. Es war festgelegt, wer wohin zu laufen hatte: einer nach Vockenhausen, zwei nach Eppenhain und Ruppertshain, zwei nach Fischbach und Königstein, einer nach Lorsbach, zwei nach Langenhain, einer nach Bremthal und seit 1862 einer nach Wildsachsen. Auch dann, wenn sich der Himmel rötete und man in Eppstein nicht genau wußte, in welchem Nachbarort es brannte, schickte man die Feuerläufer in die betreffende Richtung aus, um Gewißheit zu bekommen und möglichst schnell zu Hilfe eilen zu können.

Die vierte Gruppe in der Feuerwehr bildete die Rettungsmannschaft. Ihrem Hauptmann unterstanden 11 Männer, die beim Einsatz weiße Binden am rechten Arm trugen. Sie sollten Menschen, Tiere und Sachen aus den Flammen retten. Eine Reserve-mannschaft, wie die nassauische Feuerpolizeiverordnung sie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei einem Brand und zum Schutz der geretteten Dinge anregte, gab es wohl nur in größeren Orten, in Eppstein dagegen nicht.


Einsätze in Eppstein und Umgebung

Oberster Befehlshaber der Feuerwehr war der Schultheiß, seit 1849 der Bürgermeister. Er leitete die Löscharbeiten, und nur er konnte entscheiden, ob ein Gebäude eingerissen werden sollte, um die Ausdehnung des Feuers zu verhindern. Besonders in der Nachtzeit muß ein Brand eine schaurige Sache gewesen sein. Wenn der Nachtwächter Flammen aus einem Dachstuhl herausschlagen sah, so stieß er in sein Horn und schrie »Feuer!«. Der Ruf pflanzte sich fort, dann läutete eine Glocke der Talkirche dreimal, nach einer Minute Pause wieder und so fort, solange die Löscharbeiten dauerten. In jedem Haus stand hinter einem Straßenfenster ein brennendes Licht, damit man sehen konnte, daß die Bewohner wach und auf der Hut waren. Von der Brandstätte her stieg beißender Qualm durch die Gassen, und in das rhythmische Bimmeln der Glocke mischte sich das Brüllen des Viehs, das Geschrei der Eimerkette, das Quietschen der Spritze und das Zischen des Wasserstrahls, der auf die Flammen traf. Leider besitzen wir keine vollständigen Angaben über Brände in Eppstein, aber sie scheinen sich zu Beginn der zweiten Jahrhunderthälfte gehäuft zu haben: 1855 (bei Carl Braubach), 1859 (bei Johann Georg Plöcker), 1866 und 1869 mußte die Wehr daheim zeigen, was sie konnte.

Nun waren zwar nicht die Rettungsmannschaft, aber die Feuerrotte und die Spritzenmannschaft auch für die anderen Orte und Höfe des Spritzenbezirks zuständig. Die vier Pferde, die die Spritze dorthin zogen, wurden von vorher festgelegten Eppsteiner Bauern und Fuhrleuten gestellt. Diese erhielten bei Fahrten in die Nachbargemeinden auf Kosten des Spritzenbezirks je Pferd einen Gulden, bei entfernteren Bränden mehr, ohne daß sie mit der Höhe der Vergütung immer zufrieden gewesen wären. Um Ärger zu vermeiden, ließ der Spritzenmeister deshalb die Spritze manchmal nur bis zum nächsten Ort, etwa nach Fischbach, fahren, wo man das Gespann wechselte und sie mit den dortigen Pferden weiterbrachte, z.B. nach Ruppertshain. Die Spritzenmannschaft war verhältnismäßig rasch im Einsatz, gerade auch wenn man die unzulänglichen Nachrichten- und Transportmittel und die weiten Entfernungen bedenkt.
So traf am 22. April 1831 nachts um 3.30 Uhr die Meldung von einem Kelkheimer Brand ein. Um 4 Uhr war die Eppsteiner Spritze schon in Fischbach, keine Viertelstunde später wird sie in Kelkheim gelöscht haben. Ob das viel half, ist allerdings eine andere Frage - es hatte dann immerhin schon eine volle Stunde gebrannt! Nach Abschluß der Löscharbeiten ließ sich die Spritzenmannschaft ihre Hilfe vom Bürgermeister des Ortes schriftlich bestätigen.

Auf diese Weise wurde die Eppsteiner Spritze aber nicht nur innerhalb ihres Bezirks eingesetzt, sie sprang auch ein, wenn sich in weiter außerhalb gelegenen Gemeinden Großbrände ereigneten. Insgesamt eilte sie, um einen vermutlich gut dokumentierten Zeitabschnitt herauszugreifen, 1842 nach Ruppertshain, 1843 nach Soden und Schloßborn, 1844 nach Kronberg, 1846 nach Schneidhain, Mammolshain, Münster und Niederhofheim, 1847 nach Oberursel und Münster, 1848 nach Königstein, 1849 nach Soden, 1850 nach Hornau, 1852 nach Höchst, Lorsbach und Münster, 1853 nach Niederhöchstadt, 1854 nach Oberursel, 1859 nach Hornau, 1862 nach Soden und Hornau, 1863 nach Schwalbach, 1865 zum Rettershof und 1866 nach Königstein.

Zählt man zusammen, so kommt man für die 25 Jahre von 1842 bis 1866 auf 24 Einsätze außerhalb Eppsteins.


Streitigkeiten im Spritzenverband

Stieß einem Feuerwehrmann bei der Brandbekämpfung etwas zu, so wurde er entschädigt. Ansonsten erhielt die Mannschaft nichts. Bei lange dauernden Löscharbeiten reichte man ihr aber Erfrischungen. Als bei einem Brand in Eppstein 1855 nach drei Stunden das Feuer eingedämmt war, die Männer die Brandstätte jedoch noch nicht verlassen konnten, brachten die Wirte Jakob Guckes 6 Maß Apfelwein, Wilhelm Plöcker 5 Maß Apfelwein und Georg Hasy 7 1/2 Schoppen Branntwein. Nach dem Eppsteiner Brand von 1866, dessen Bekämpfung sich lange hinzog, bekam die Mannschaft nicht nur 2 Schoppen Branntwein, 12 Maß Bier und 15 Maß Apfelwein, sondern auch 21 Portionen Käsebrot. Erfrischungen und bisweilen Stärkungen genehmigten sich die Männer auch auf ihren Einsätzen außerhalb Eppsteins. Manchmal verzehrten sie ihr wohlverdientes Brot, die Wurst oder den Limburger Käse nicht in der Gemeinde, wo sie gelöscht hatten, sondern hielten auf dem Heimweg im letzten Ort vor Eppstein Einkehr. Die Kosten für die Erfrischungen und Stärkungen trug der Spritzenverband gemeinsam. Gerade an diesen Rechnungen aber, welche die Wirte ihm ins Eppsteiner Rathaus schickten, entzündete sich ein Teil der Kritik, die durch die angeschlossenen Orte schon früh an der Vereinigung geübt wurde. Nach langen Sticheleien sprach es 1869 der Eppenhainer Bürgermeister aus: seine Gemeinde werde aus dem Verband austreten, da sie nicht länger den Eppsteinern ihre Saufereien in den Wirtshäusern bezahlen wolle. Der Eppsteiner Bürgermeister Schäfer erwiderte, das sei maßlos übertrieben, denn bei dem, was sich seine Feuerwehrleute nach der aufreibenden und selbstlosen Löscharbeit erlaubten, handele es sich bestenfalls um einen einfachen Handkäs, ein Stück Brot und ein Glas Apfelwein. Das Königlich-Preußische Amt in Königstein traf eine salomonische Entscheidung, indem es bestimmte, daß ab sofort die Spritze zum Einsatz außerhalb Eppsteins nur von ihrem Spritzenmeister und einem Gehilfen begleitet werden solle, die eigentliche Brandbekämpfung hätten dann einheimische Spritzenmannschaften zu besorgen. Streit um die Verzehrkosten konnte nun nicht mehr entstehen, aber es gab genug anderen alten Hader im Spritzenverband. Solange sich seine Gemeinden noch keine eigenen Spritzen leisten konnten oder wollten, hätte jeder Bürgermeister die gemeinschaftliche Spritze am liebsten in seinem Ort stationiert gesehen. Um das zu erreichen, waren den Rivalen viele Mittel recht, auch vor Unwahrheiten schreckten sie nicht zurück. So behauptete 1822 der Oberjosbacher Schultheiß, die Spritze sei beim letzten Brand gar nicht erschienen. Schultheiß Gruy verteidigte sich heftig, und an Hand der schriftlichen Bestätigung, die sein Oberjosbacher Kollege selbst ausgestellt hatte, konnte er den Einsatz der Wehr doch beweisen. Im übrigen, erklärte Gruy, wolle Eppstein die Spritze keineswegs unbedingt behalten. Damit dürfte er die Wahrheit gesagt haben, denn die Verwaltung des Spritzenbezirks, die im Eppsteiner Rathaus miterledigt wurde, verursachte immer neuen Ärger. Er entstand besonders dadurch, daß die Nachbargemeinden den finanziellen Verpflichtungen, die sich für sie aus ihrer Mitgliedschaft ergaben, nur widerwillig und schleppend nachkamen. Eppstein mußte endlos mahnen und die fälligen Beträge lange vorschießen.


Auflösung des Spritzenverbandes

Die Armut, der Geiz oder die Uneinsichtigkeit, die einerseits zu vielem Zank führten, hielten andererseits den Spritzenverband zusammen, denn nur die Orte konnten austreten, die sich eine eigene Spritze anschafften. 1825 entschlossen sich mit Bremthal, Vockenhausen, Ober- und Niederjosbach die ersten dazu. 1829 folgten Ehlhalten und Schloßborn, 1844 Hornau, so daß nur noch Eppstein, Fischbach, Kelkheim, Ruppertshain und Eppenhain übrigblieben. Natürlich gingen auch an der Spritze die Jahre nicht spurlos vorüber. Die Klagen über ihr Alter und ihre Schwerfälligkeit häuften sich, und allmählich setzte sich der Standpunkt durch, sie sei der Brandbekämpfung in einem ganzen Bezirk nicht gewachsen. Man einigte sich, sie dem meistbietenden Mitglied zu überlassen, die restlichen Gemeinden zum Erwerb eigener Spritzen zu verpflichten und den Verband aufzulösen. Die einzige Gegenstimme kam von Fischbach, dessen Geldnot den Kauf einer Spritze nicht erlaubte. Eppstein dagegen erwog eine Neuanschaffung schon längere Zeit, Kelkheim hoffte, die Bezirksspritze zu ersteigern, und auf Eppenhain und Ruppertshain kam gar keine Belastung zu, da die vorgesetzte preußische Behörde die hier inzwischen angeschafften kleineren Spritzen als ausreichend betrachtete. So wurde denn auf einem Treffen der restlichen Verbandsorte 1873 der Eppsteiner Spritzenbezirk nach 65jährigem Bestehen aufgelöst. Kelkheim ersteigerte die alte gemeinsame Spritze für 402 Taler und übernahm die Löschpflicht für Fischbach, bis man auch hier eine eigene Spritze haben würde. Eppstein dagegen kaufte sich im nächsten Jahr eine neue.


Eine neue Spritze und ein neues Spritzenhaus

Die neue Spritze stammte von der Würzburger Maschinenfabrik J.H. Reinhardt, gehörte zum Typ C in deren Spritzenprogramm und kostete 962 Gulden, 50 m Patenthanfschläuche und 6 Paar Verschraubungen inbegriffen. Es war eine Wagenspritze in Kutschenform, die 1450 Pfund wog, mit ihrem Saugrüssel das Löschwasser direkt aus einem Bach o.ä. entnehmen konnte, aber auch einen Wasserkasten besaß und durch jede ihrer beiden Druckschlauchmündungen in der Minute 300 I Wasser pumpte.

Die neue Spritze wurde im alten Spritzenhaus von 1808 untergestellt, mit dem man schon seit Jahren unzufrieden war. Bereits 1868 wies eine Beschwerde des Fußgendarms Bibo auf den schlechten Zustand des Daches und die ausgebrochenen Gefache in den Wänden hin, durch die spielende Kinder ein- und ausschlüpften. Die Spritze stand hinter dem doppelflügeligen Tor keineswegs sicher, und man fürchtete, sie könne beschädigt werden. Reparaturen halfen nur kurze Zeit, und so faßten im Jahre 1900 Gemeindevertreter und Gemeinderat wieder einmal den Beschluß, ein neues Spritzenhaus zu bauen. Das alte wurde auf Abbruch versteigert, und 1902 stand das neue - zusammen mit dem neuen Rathaus - nach einem Entwurf von E.W. Plöcker vollendet da. Es lehnte sich zwischen der Talkirche und dem vorherigen Rathaus an den Burgfelsen, und hier befindet es sich heute noch, wenn auch anderen Zwecken dienend, seitdem die - inzwischen freiwillige - Feuerwehr 1962 ein neues Spritzenhaus erhielt und die Stadtverwaltung 1968 ein neues Rathaus, beide an der Rossertstraße.


Die letzten Jahre der alten Wehr

Die Auflösung des Spritzenbezirks 1873, die Spritze von 1874 und das Spritzenhaus von 1902, das waren die Hauptveränderungen bei der alten Eppsteiner Feuerwehr in der 1866 beginnenden preußischen Epoche gegenüber der nassauischen Zeit. Ansonsten wandelten sich nur Kleinigkeiten. Neben der Spritze bediente man sich weiterhin der anderen Geräte, zu denen 1912 eine fahrbare Leiter kam. Spritzenmeister war nach Johann Heinrich Hackel seit 1882 für 12 Mark jährlich der Wagner Ludwig Lenz, dem Georg Löber folgte. Den letzten Spritzenmeister vor der freiwilligen Wehr, der ab 1913 für 20 Mark amtierte, verschweigen die Akten. Sie nennen auch nicht den ersten Eppsteiner Ortsbrandmeister, dessen Ernennung zum Leiter der Wehr die preußische »Feuer-Polizei-Verordnung« von 1882 dem Gemeinderat auferlegte. Von 1903 an war der Stanniolfabrik-Prokurist Louis Müller Ortsbrandmeister, seit 1907 der Maurermeister Fridolin Boda und seit 1912 der Zimmermeister Georg Sauer. Die Leitung der Löscharbeiten hatte allerdings nach wie vor der Bürgermeister, neben dem bei nächtlichen Bränden eine Laterne stand, am Tag eine Fahne.

Der Bürgermeister entschied auch, ob bei einem größeren Brand von auswärts Hilfe zu holen war. Umgekehrt eilte die Eppsteiner Spritze auf Anforderung bis zu einer Stunde Entfernung in die Nachbarorte. Für diesen Fall war ausgemacht, wer für welche Vergütung seine Pferde zum Transport der Spritze zu stellen hatte. Im Jahre 1912 taten dies die Fuhrwerksbesitzer Bastian, Burkhardt und Plöcker. Für eine Fahrt nach Vockenhausen mit einer Stunde Aufenthalt erhielten sie je Geschirr am Tage 3 Mark, nachts 5 Mark. Fahrten nach Lorsbach, Fischbach und Bremthal brachten jeweils eine Mark mehr. Für jede weitere Stunde am Brandort gab es zusätzlich zwei Mark.

Eine Spritze in halsbrecherischer Fahrt: vier jagende Pferde vor dem Wagen und darauf eine Handvoll Männer, die danach fieberten, mit ihrer eigenen Kraft den Wasserstrahl in die Flammen zu pumpen – so sehen wir Alt-Eppsteins Feuerwehr wieder von uns weg und zurück in die Geschichte rollen. Die moderne Wehr braucht keine Pferde und keine Menschen mehr an der Pumpe - doch immer noch Können, Mut und Einsatzbereitschaft.